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RECHTSANWALTSKANZLEI STEFAN ERKEN

Königswieser Str. 86, 81475 München, Tel: 089 / 55 05 14 - 00, Fax: 55 05 14 - 01
ra@ra-erken.de, www.ra-erken.de

Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Kfz-Gewährleistung, Forderungsbeitreibung, Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht, Strafrecht


Die Kanzlei wurde 1994 in Neuried in der Buchendorfer Str. in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze nach München eröffnet, 1999 Umzug in die Machtlfinger Str. in München und schließlich 2005 Umzug in die jetzigen Kanzleiräume in der Königswieser Str. 86. Sie wird als Einzelkanzlei geführt. Es werden vorwiegend Klein- und mittelständischen Unternehmen sowie Privat-personenbetreut.

  

Es ist mein stetes Streben, Ihnen eine optimale Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheiten zu bieten. Hierbei gehe ich ganz individuell auf Ihren jeweiligen Fall ein. Ich höre Ihnen zu und nehme mir Zeit für Sie. Erst wenn ich den Sachverhalt mit Ihnen zusammen vollständig aufgeklärt habe, Ihnen alle möglichen Alternativen des rechtlichen Vorgehens mit allem Für und Wider erläutert habe, und wir zusammen eine Entscheidung getroffen haben, ist die Arbeit des Rechtsanwalts vollständig gemacht. Hierbei müssen auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Führung des Rechtsstreits ausgelotet werden: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist diese für den konkrete Fall eintrittspflichtig? Muß ohnehin der Gegner des Rechtsstreits die durch meine Beauftragung entstehenden Kosten erstatten, etwa bei außergerichtlicher Regulierung wenn Sie unverschuldet oder lediglich teilschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt werden? Gegebenenfalls sind sie auch prozeßkosten- oder verfahrenskostenhilfeberechtigt (sogenanntes "Armenrecht"). Oft halte ich die Besprechung auch in einem schriftlichen Protokoll fest. Bringen Sie also Zeit mit, wenn Sie einen Kanzleitermin vereinbaren.